Betrug – Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?

//Betrug – Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?
Betrug – Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen?2018-10-06T19:40:51+02:00

Sie haben eine polizeiliche Vorladung wegen Betrug erhalten? Wir verteidigen Sie.

Der Betrug in Deutschland ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er wird im StGB im §263 geregelt und zählt zu den Vermögensdelikten. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Ein Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen durch Täuschung dazu bewegt, sich selbst in seinem Vermögen zugunsten des Täters oder eines Dritten zu schädigen. Der Täter muss über Tatsachen getäuscht haben. Tatsachen sind objektiv nachprüfbare Gegebenheiten. Sie unterscheiden sich dadurch von Werturteilen, die nicht objektiv nachprüfbar sind.

Eine Täuschungshandlung kann ausdrücklich, konkludent oder durch das Unterlassen erfolgen. Liegt Unterlassen vor, dann kann Sie einem angeblichen Täter nur zugerechnet werden, wenn er eine Garantenstellung sowie eine Garantenpflicht in Bezug auf eine Aufklärung über die in Frage stehenden Tatsachen hatte.

Allein im Jahr 2016 wurden ca. 900.000 Betrugstaten angezeigt, womit Betrug zu den am häufigsten angezeigten Strafdelikten in Deutschland nach Diebstahl gehören. Betrug ist insbesondere mit dem Tatbestand der Untreue im Wirtschaftsstrafrecht verknüpft.

Wir empfehlen Ihnen sofort eine erfahrene Strafrechtskanzlei mit besten Strafverteidigern zu beauftragen, damit Sie eine exzellente Verteidigung erhalten und damit Ihre private und berufliche Zukunft sichern können.

1000+

Fälle
bearbeitet

100+

5 Sterne
Bewertungen

10+

Jahre gemeinsame
Erfahrung

Flexible
Zahlungsoptionen

24/7

Erreichbar
& Mandantensupport

Anzeige wegen Betrug

Folgende Merkmale müssen komplett oder einzeln bei einem Betrug erfüllt sein bzw. vorliegen:

  1. Täuschung über Tatsachen
  2. Irrtum
  3. Vermögensverfügung
  4. Vermögensschaden
  5. Vorsatz
  6. Bereicherungsabsicht

Liegt Ihnen eine Anzeige wegen Betrugs vor? Wenn ja, dann rufen Sie uns sofort an und vereinbaren Sie einen Termin bei uns in der Kanzlei. Je früher sie professionelle und erfahrene rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit einem guten Ergebnis den Tatvorwurf beseitigen können.

Betrug laut Strafgesetzbuch StGB

Der Tatbestand des Betrugs wird wie folgt im StGB definiert und formuliert:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

Betrug Strafe und Verjährung

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Die doppelte Dauer der Verjährungsfrist führt zur absoluten Verjährung. Beispiel: Ein Betrug nach § 263 Abs.1 StGB (Maximalstrafe 5 Jahre) ist absolut verjährt nach 10 Jahren. Auch ein gewerbsmäßiger oder ein bandenmäßiger Betrug nach § 263 Abs.3 StGB.

Wie auch bei anderen Straftaten ist das Strafmaß immer abhängig von weiteren Faktoren, u.a. Vorstrafen, Schwere der Straftat und weiteren Elementen. Wir empfehlen Ihnen dringend bei diesem Vorwurf mit einem professionellem Strafverteidiger zu sprechen, der Ihnen objektiv sagen kann, was für eine Strafe zu erwarten ist und wie gut Ihre Chancen stehen erfolgreich den Vorwurf abzuwehren, nach dem Sie ihn über alles in einem vertraulichem Gespräch aufgeklärt haben.

Betrug Beispiele

Hier sind einige Beispiele die unter Betrugsdelikte fallen:

Abrechnungsbetrug:
Ein Kostenträger wird über die Höhe einer erbrachten Leistung getäuscht, besonders bei der Abrechnung kassenärztlicher Leistungen und der Abrechnung von Rezepten durch Apotheker.

Aktienbetrug:
Betreiben illegaler Aktiengeschäfte, siehe Kapitalanlagebetrug, z. B. falsches Versprechen (Werbebetrug, Täuschung im Rechtsverkehr) von hohen Renditen.

Anstellungsbetrug:
Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag oder ein Amt zu erlangen (in Deutschland § 263 StGB) – dazu gehören auch Hochstapler.

Baubetrug:
Bauunternehmen errichten Gebäude und andere Bauten, welche daraufhin nicht mehr weiter verwendet werden, eklatante Bauplanungmängel aufweisen (falsche, gestreckte Baumaterialien, Baukonstruktionen, Bebauungspläne, Baukoordinierung). Bauträger vergeben und veruntreuen damit häufig öffentliche Gelder und stecken ebenso häufig mit Bauherren und Bauplanern unter einer Decke.

Beförderungserschleichung:
u. a. Schwarzfahren, in Deutschland ein Unterfall des Tatbestandes Erschleichen von Leistungen.

Bestellbetrug:
bestellen von Waren mit falschen Angaben von Onlineportalen wie Amazon, eBay, Zalando und weiteren.

Computerbetrug:
Hier wird eine Maschine direkt und ggf. ein Mensch indirekt getäuscht.

Darlehensbetrug:
Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für die Vermittlung des Darlehens verlangt er Provisionszahlung im Voraus. Er ist jedoch nicht willens oder in der Lage, ein derartiges Darlehen auszureichen. Ihm geht es lediglich um den Erhalt der Provisionszahlung.

Eingehungsbetrug:
Vortäuschen der Absicht, die aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Identitätsbetrug:
Fälschung der eigentlichen aktuellen Identität (Beispiele: als Verwandter (Enkeltrick), als Bekannter (ehemaliger Schulfreund), als Dienstleister (Schornsteinfeger, Postbote, Handwerker (Techniker), Berater, Inkasseur), als Beamter (Polizist), als Asylant, als Beduerftiger oder Accountfälscher (identischer Name, Fotos und anderer angegebener Informationen des Opfers)); allgemeine Straftatbestände neben dem Identitätsdiebstahl sind Falschangaben (Dokumentenfälschung; Urkundenfälschung), arglistige Täuschung, Amtsanmaßung, Vortäuschung falscher Tatsachen (Datenmanipulation), Rechtsmissbrauch.

Immobilienbetrug:
Immobilienbetrug (Kurzform „Immobetrug“) meint, Immobilien zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Er bezeichnet allgemein die geschädigten Anleger für den Komplex „Schrottimmobilie, Strukturvertrieb und Immobilienfinanzierung“.

Kreditbetrug:
Der Kreditbetrug ist das betrügerische Erlangen eines Kredites durch falsche Angaben (z. B. Einkommen, vorgetäuschte Rückzahlungsabsicht) oder gefälschte Dokumente (Gehaltsabrechnung).

Kreditkartenbetrug:
eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welcher gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet werden und den Kontoinhabern und/oder den beteiligten Händlern ein finanzieller Schaden zugefügt wird.

Leistungsbetrug:
Betrug, bei dem der Täter eine Leistungserbringung verspricht, jedoch nicht erbringt und so deren Bezahlung erlangt. Eine Unterform ist der Sozialleistungsbetrug, ergo die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen.

Postbetrug:
Betrügereien rund um das Post- und Versandwesen (Beispiele: Diebstahl der Postware, Missbrauch von Adressen/ Anschriften bzw. Namen, Rechnungsbetrug (u. a. Abbuchungsbetrug), Bestellbetrug, Werbebetrug).

Prozessbetrug:
das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel (Beweismittelbetrug) oder jegliche andere Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess.

Spielbetrug:
Der Spielbetrug ist der Betrug von Teilnehmern eines Spieles, bei dem um Geld gespielt („gewettet“) wird und umfasst die Manipulation des Spielverlaufes, (Falschspiel).

Steuerbetrug:
vorsätzliche Missachtung der jeweiligen Steuergesetze

Subventionsbetrug:
Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschränkung.

Tankbetrug bzw. Diebstahl/Unterschlagung von Kraftstoff:
In der Absicht, die Tankfüllung nicht zu bezahlen, fährt der Täter auf das Gelände einer Tankstelle und tankt. Sein konkludentes Handeln täuscht Zahlungsabsicht vor, weshalb Tankbetrug vorliegt. Entscheidet sich der Täter jedoch erst nach Abschluss des Tankvorganges dazu, nicht zu bezahlen, liegt mangels Täuschung kein Betrug vor. Wegnahme im Sinne eines Diebstahls scheitert regelmäßig auch, da der Tankstellenbetreiber mit dem Tanken einverstanden ist. Da der Täter den Gewahrsam ausübt, die Sache jedoch fremd ist, liegt zumeist eine Unterschlagung gemäß § 246 Abs. 1 StGB vor.

Versicherungsbetrug:
unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht.

Werbebetrug/ Werbungsbetrug:
Jegliche Art von Falschwerbung (z. B. Werbefälschung, irreführende Werbung, Missachtung von Werbeverboten), besonders beliebt ist dies bei digitaler bzw. online Werbung.

Wissenschaftsbetrug:
unwahre Behauptungen, erfundene oder gefälschte Forschungsergebnisse.

Die Liste kann noch lange fortgeführt werden mit weiteren Beispielen. Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht hat jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und kann Sie entsprechend hervorragend beim Tatvorwurf de Betrugs verteidigen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns in der Kanzlei am Kurfürstendamm in Berlin.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: