Urkundenfälschung und wie sich gegen diesen Vorwurf wehren können

//Urkundenfälschung und wie sich gegen diesen Vorwurf wehren können
Urkundenfälschung und wie sich gegen diesen Vorwurf wehren können2018-10-11T17:32:31+02:00

Wir verteidigen Sie gegen den Tatvorwurf Urkundenfälschung

Eine Urkunde ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen Tatbestand bzw. einen Sachverhalt fixiert und zumeist auch Ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erste Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter, Ziviltechniker) innerhalb Ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen, z.B. Testamente und Verträge, können daher notariell beurkundet werden. Bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundete Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle.

Die Urkundenfälschung, oft auch Dokumentenfälschung genannt, ist eine Straftat. Sie wird in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.

1000+

Fälle
bearbeitet

100+

5 Sterne
Bewertungen

10+

Jahre gemeinsame
Erfahrung

Flexible
Zahlungsoptionen

24/7

Erreichbar
& Mandantensupport

Urkundenfälschung Strafe laut StGB

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Urkundenfälschung Verjährung

Die Urkundenfälschung ist in § 267 Abs. 1 StGB, die Verfolgungsverjährungsfrist in § 78 StGB geregelt. Die Verfolgungsverjährungsfrist richtet sich nach der Strafhöhe.

Die Urkundenfälschung ist im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht. Demzufolge beträgt die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB ebenfalls 5 Jahre. Die Verjährung beginnt nach § 78a StGB, sobald die Tat beendet ist.

Für nähere Details, die auch immer abhängig sind von weiteren Faktoren und Ihrem speziellen Einzelfall, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren und einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Urkundenfälschung Beispiele

Eine Urkunde wird als „verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis und zur Nutzung im Rechtsverkehr mit anderen Parteien geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt“, definiert. Sie erfüllt folgende Merkmale:

  • Perpetuierungsfunktion: Fixierung einer Gedankenerklärung
  • Beweisfunktion: Urkunde als Beweiswerkzeug im Rechtsverkehr Alltag
  • Garantiefunktion: der Aussteller ist eindeutig auf der Urkunde erkennbar

Beispiel: ein Zeugnis enthält Zensuren. Die Zensuren werden in Form von menschlichen Gedanken auf dem Zeugnispapier verkörpert und dargestellt. Sie können mit diesem Zeugnis ihre schulischen oder Uni Leistungen dokumentieren. Das Zeugnis beinhaltet den Namen Ihrer Schule oder Universität. Ein Zeugnis ist damit eine Urkunde. Weitere Beispiele für Urkunden und Fälschungen sind:

  • Rezepte: Apotheke/Medizin
  • Fahrkarten Fälschungen: gehört zu einer Urkundenfälschung
  • Zeugnisfälschungen: gehört zu einer Urkundenfälschungen, dazu zählen auch Arbeitszeugnisse.
  • Durchschriften: diese haben selbst Urkundenqualität, wenn sie im Rechtsverkehr mit gleichartiger Bedeutung das Originaldokument vertreten. Nur wenn sie nicht maßgeblich an die Stelle des Originals treten, stellen sie keine Urkunde dar.
  • Einfache Abschriften: Diese sind in der Regel keine Urkunden, weil sie die Erklärung nicht selbst enthalten und die Aussteller-Erkennbarkeit nicht gewährleistet ist.
  • Beglaubigte Abschriften: Hier stellt der Beglaubigungsvermerk eine Urkunde dar.
  • Ausfertigung: Ausfertigungen von Urkunden haben selbst Urkundenqualität, weil sie im Rechtsverkehr mit gleichartiger Beweisbedeutung an die Stelle des Originals treten.
  • Fotokopie: Hat grundsätzlich keine Urkundenqualität, da sie die Erklärung nicht selbst enthält und den Aussteller nicht erkennen lassen. Das Herstellen einer Fotokopie, die durch Zusammenfügen und Fotokopieren von Teilen einzelner oder mehrerer Schriftstücke erstellt wurde (eine sogenannte Collage) ist straflos. Sofern mit der Reproduktion der Anschein einer Originalurkunde erweckt werden soll und sie durch Unterschrift den angeblichen Aussteller erkennen lassen soll, fällt dies jedoch unter die Strafbarkeit des § 267 StGB.
  • E-Mail-Ausdrucke: Diese haben so wie die einfachen Abschriften und die Fotokopien keine Urkundenqualität inne, da sie selbst keine Erklärungen enthalten und den Aussteller nicht unbedingt erkennen lassen.
  • Telefax: Die Urkundsqualität von Telefaxen ist umstritten. Die Rechtsprechung jedoch geht von einer solchen aus, indem sie auf die Einordnung eines Telefax als Urkunde bei Einlegung von Rechtsmitteln Bezug nimmt. Aufgrund des Absendervermerks kann der Aussteller erkannt werden.
  • Eingescannte Unterschriften: sofern ein Dokument mit einer eingescannten Unterschrift versehen wird, handelt es sich um eine Urkunde.

Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung?

Bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten erfolgt außerdem ein Eintrag ins Führungszeugnis. Ihr Strafverteidiger, idealerweise ein Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen, die Strafe möglichst gering zu halten oder erst gar nicht schuldig gesprochen zu werden.

Je nach Art des Falles kann Ihr Rechtsanwalt, am besten ein erfahrener Strafverteidiger sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Doch noch unter einem anderen Gesichtspunkt erscheint die Zuhilfenahme eines Fachanwalts für Strafrecht mehr als sinnvoll: die polizeiliche Aufklärungsquote ist bei der Urkundenfälschungen relativ hoch. Sie schwankt in den Jahren 1995 bis 2016 zwischen 79% und 95%. Im Jahr 2016 lag die Aufklärungsquote bei exakt 86,6%.

Auch und gerade deswegen sollten Sie einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger an Ihrer Seite wissen, der sich mit den Fallstricken des Strafverfahrens bei Urkundenfälschung bestens auskennt und unliebsame Überraschungen zu verhindern weiß. Rufen Sie uns sofort an, wenn Ihnen eine Urkundenfälschung vorgeworfen wird, damit wir sofort alle rechtlichen Maßnahmen aktivieren können, um Sie bestmöglichst zu verteidigen. Wir sind auf diesem Rechtsgebiet sehr erfahren und haben schon viele Fälle der angeblichen Urkundenfälschung erfolgreich abgewehrt.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: