Tatvorwurf Sexuelle Belästigung

Tatvorwurf Sexuelle Belästigung2018-10-06T14:11:29+02:00

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Sexuellen Belästigung

Der Tatvorwurf der Sexuellen Belästigung kann weitreichende Folgen für den Täter bzw. einen Beschuldigten haben. Werden Sie der sexuellen Belästigung bezichtigt und haben Sie evtl. bereits Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erhalten, so sollten Sie sofort einen sehr kompetenten Strafverteidiger mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht, der erwiesenermaßen erfolgreich auf diesem Rechtsgebiet verteidigen kann kontaktieren und sich rechtlich vertreten lassen. Je früher Sie hier eine Anwaltskanzlei bzw. einen Strafverteidiger mit Expertise auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts einschalten, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich erfolgreich gegen eine Anschuldigung und Strafanzeige wehren können. Auf unserer allgemeinen Sexualstrafrechtseite können Sie detaillierter nachlesen, was das Strafgesetzbuch (StGB) diesbezüglich für Strafen vorsieht.

Am 10.11.2016 trat das neue Gesetz §184i StGB, der die sexuelle Belästigung unter Strafe, stellt in Kraft. Das Gesetz, auch bekannt zur “Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung”, verschärft das Sexualstrafrecht nachteilig hinsichtlich des Beschuldigten, egal ob der Beschuldigte schuldig oder unschuldig ist. Die Urteile fallen immer häufiger zum Nachteil des Beschuldigten aus. Mit der Reform des Sexualstrafrechts wurde der “Nein heißt Nein” Grundsatz im deutschen Strafrecht verankert. Vielen Strafrechtlern geht diese Verschärfung zu weit, da die Grenzverletzungen einer Sexualstraftat bereits anwendbar sind, wenn es zu keinen körperlichen Kontakt oder sonstigen Berührungen zwischen Täter und Opfer gekommen ist. Allein der klare Wille, also die Absicht, einer Sexualhandlung reicht dann schon aus, um diesen Paragraphen anzuwenden. Und genau dieser Punkt ist hoch umstritten und führt zu Irritationen in der Anwendbarkeit vor Gericht. Wann ist Absicht und ein Machtmissbrauch nachweisbar? Lag einfacher oder schwerer Sexismus vor? Welche Beschwerdestelle und welches Gericht kann das eindeutig zuordnen? Gehören bereits simple Anspielungen unter Strafe gestellt, selbst wenn das vermeintliche Opfer nie berührt worden ist? Klar gehören gehören Sexismus und Erniedrigungen gegenüber Frauen nicht in unsere Gesellschaft, aber die Grenzen müssen hier klar definiert sein.

Zu viele Menschen in Deutschland werden zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt, obwohl noch nicht einmal körperliche Berührungen oder andere Grenzverletzungen und Übergriffe zwischen Täter und Opfer vorlagen. Oftmals sind es Trennungsgründe oder Eifersucht, die zu einer unnötigen Strafanzeige führen.

Wie Sie sehen, ist das Rechtsgebiet des Sexualstrafrechts sehr komplex und bedarf eines Rechtsanwalts, der sich hervorragend auf diesem Gebiet des StGB auskennt. Unsere Kanzlei ist auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Rufen Sie uns sofort an, wenn Sie einer Sexualstraftat beschuldigt werden, damit wir sofort alle rechtmäßigen Schritte einleiten können, um Ihre Freiheit zu sichern. Denn bei einer Verurteilung oder einer schwachen Verteidigung, drohen Ihnen schwerwiegende Folgen, die sie weiter unten auf der Seite und hier (link zu sexualstrafrecht seite) nachlesen können.

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Tatvorwurf Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz laut StGB

Mit am häufigsten wird einem Beschuldigten die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorgeworfen. Bei diesem Vorwurf ist große Vorsicht geboten, da nicht nur eine potentielle Verurteilung mit einem Eintrag ins Führungszeugnis auf dem Spiel steht, sondern auch direkt der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann für Sie sofort zu finanziellen Einbußen führen. Daher raten wir bei diesem Vorwurf sich schnell rechtlich abzusichern und einen Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht zu konsultieren. So kann es am Ende nur eine Abmahnung für Sie sein, je nachdem wie die Beschwerdestelle Ihres Unternehmens auf die Vorwürfe reagiert hat. Grenzüberschreitungen, Beleidigungen, Anspielungen sind schwer eindeutig nachzuweisen.

Habe ich bei einer falschen Anschuldigung der Sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Chancen meinen Job zu behalten?

Das ist schwer einzuschätzen. Es kommt hierbei auch darauf an, ob Sie als Beamter tätig sind, im öffentlichen Dienst arbeiten oder in einem Konzern bzw. Unternehmen angestellt sind. Kam es tatsächlich zu Berührungen, Übergriffe und Grenzverletzungen? Grundsätzlich kann man hier nicht pauschal urteilen, aber je früher Sie rechtliche Unterstützung an Ihrer Seite haben, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Aussichten auf Erfolg und einer Weiterbeschäftigung in ihrem Unternehmen haben.

Strafe bei Tatvorwurf Sexuelle Belästigung (StGB)
Im StGB sind die Strafen eindeutig aufgezeigt und die Statistiken und Urteile bestätigen es. Folgendes Strafe droht Ihnen bei einer Verurteilung:

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
  • Eintrag ins Führungszeugnis für bis zu 10 Jahre
  • Verlust des Arbeitsplatzes bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst

Sexuelle Belästigung unter Kindern – Was tun und wie verhalten?
Eltern, Pädagogen und Erziehungsberechtigte in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Orten, wo Kinder viel Zeit miteinander verbringen, sind von Situationen verunsichert, in denen Kinder ein sexuelles Verhalten zeigen, das über eine altersgerechte körperliche Entdeckungsreise hinausgeht. Dazu gehören Berührungen bei Doktorspiele, ggfs. bereits Sexismus im Kindes Verhalten gegenüber anderen Kindern. Desweiteren können auch andere Spiele unter Kindern potentiell dazu ausgenutzt werden, um sexuelle Belästigungen und körperliche und verbale Übergriffe untereinander auszulösen.

Erwachsene, die eine solche Szene beobachten, fühlen sich nicht nur unangenehm berührt, sondern wissen oftmals auch nicht, wie sie diese einschätzen bzw. angemessen darauf reagieren sollen. Viele fragen sich, ob es noch im Bereich des Normalen ist, wenn zum Beispiel ein sechsjähriger Junge ein gleichaltriges Mädchen zwingt, seine Hose auszuziehen. Andere Beispiele für sexuelle Belästigungen können auch sein, dass die Kinder sich gegenseitig am Geschlechtsteil berühren oder wie ein siebenjähriges Mädchen regelmäßig vor dem Sportunterricht in der Umkleidekabine allen Anwesenden ihre Scheide zeigt. Wann wissen wir, ob es sich bei diesem Sexualverhalten um ein normales kindliches Verhalten handelt oder bereits Grenzen und Gesetze überschritten wurden, bei denen man von einem sexuellem Übergriff, einer sexuellen Belästigung bei Kindern oder von anderen Grenzüberschreitungen sprechen kann? Anspielungen alleine reichen nicht aus, um eindeutig aufzeigen zu können, wie man das Verhalten des Kindes bewerten soll. Grundsätzlich gilt aber, dass Kinder unter 14 Jahren laut StGB nicht strafmündig sind und dass es keine Straftat ist. Besorgten Eltern empfehlen wir einen Besuch bei einem qualifizierten Kinderpsychologen. Sollten Sie dennoch rechtliche Bedenken haben, so können Sie unsere Strafverteidigerin mit Schwerpunkt auf Sexualstrafrecht kontaktieren. Telefonisch oder auch bei uns in der Kanzlei. Das Strafgesetzbuch (StGB) listet keine Strafen bei sexueller Belästigung bei unter 14 jährigen vor, dennoch sollten Sie sich hier erkundigen, damit eine eindeutige Bewertung der Sachlage vorgenommen werden kann, da eine sexuelle Belästigung oftmals auch in Kombination mit Erniedrigungen, einer Beleidigung und Körperverletzung in Verbindung steht.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: