Haftbefehl und Untersuchungshaft

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Haftbefehl und Untersuchungshaft2018-10-08T21:06:35+02:00

Kommt es zu einer Verhaftung, so wird versucht den Beschuldigten schnellstmöglich durch Polizeibeamte zu vernehmen. Sie sollten in solch einem Fall niemals aussagen und es ist Ihr Recht die Aussage zu verweigern. Warum? Ihre Aussage hätte enorme Relevanz für das weitere Verfahren. Ohne Anwalt auszusagen ist schlecht für Sie als Beschuldigter, aber ein Vorteil für das Gericht und den Staatsanwalt. Es ist daher sehr wichtig, dass der Betroffene keinerlei Angaben zur Sache macht. Deshalb sollte seitens der Familie oder der Freunde Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger hergestellt werden. Ein versierter Strafverteidiger kann in der Regel sehr schnell herausfinden wohin der Betroffene verbracht wurde und Kontakt zu ihm herstellen. So kann die Vernehmung abgewendet oder falls sie bereits begonnen hat auf den Antrag des Verteidigers hin abgebrochen werden.

Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

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Der Betroffene muss bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Anwalt nimmt an diesem Termin teil und versucht Einfluss auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehles zu nehmen. So kann in einem möglichen Verkündungstermin das Vorliegen des dringenden Tatverdachts bzw. des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Haftgrundes widerlegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Haftverschonung gegen Auflagen.

Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, stehen dem Betroffenen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl zur Verfügung. Hierbei sollte der Strafverteidiger entscheiden, welche der zahlreichen Möglichkeiten genutzt werden sollte. Es kommt auf den Einzelfall an, die Strategie sollte sich an Ihrem Verfahren orientieren. Das Einlegen eines falschen Rechtsmittels kann dazu führen, dass der Vollzug der Untersuchungshaft verlängert wird. Daher ist es sehr wichtig, dass ein spezialisierter Berliner Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht mit dem Verfahren betraut wird.

Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Berliner Strafverteidiger auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers der sich auf Strafrecht fokussiert hat und sich bestens auf diesem Gebiet auskennt, so vereinbaren Sie gerne einen Termin unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: