Verhaltenstipps bei Vorwurf einer Straftat

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Verhaltenstipps bei Vorwurf einer Straftat2018-10-08T21:09:15+02:00

Die 10 wichtigsten Gebote der Verhaltenstipps bei Vorwurf einer Straftat

1 – Bleiben Sie ruhig
Egal was Ihnen vorgeworfen wird. Falls sie eine polizeiliche Vorladung und Anzeige erhalten haben, die Polizei vor Ihrer Tür steht oder andere Situationen entstanden sind. Bewahren Sie Ruhe.

2 – Kontaktieren Sie sofort einen fähigen kompetenten Rechtsanwalt
Ein fähiger Strafverteidiger kann Ihnen viel Ärger und Probleme ersparen. Nehmen Sie nicht irgendeinen Anwalt, finden Sie jemanden der spezialisiert auf Ihren Vorwurf ist.

3 – Sprechen Sie mit niemanden außer Ihrem Anwalt
Reden Sie nicht mit Dritten über die Vorwürfe bevor Sie nicht mit Ihrem Verteidiger
gesprochen haben. Weder mit der Familie noch Ihren besten Freunden. Diese könnten als Zeugen gehört werden und müssten der Polizei gegenüber angeben was sie Ihnen erzählt haben. Die einzige Person mit der Sie sprechen sollten ist nur Ihr Rechtsanwalt.

4 – Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei und anderen Behörden.
Bevor sie nicht mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben! Das Recht des Beschuldigten sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern ist in der StPO (Strafprozessordnung) niedergeschrieben und zieht KEINERLEI negative Konsequenzen nach sich.

5 – Rufen Sie nicht bei der Polizei an
Kontaktieren Sie nicht die Polizei, um genau aufzuklären, was Ihnen von wem vorgeworfen wird. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob Sie der Meinung sind unschuldig zu sein. Die Polizei wird es Ihnen nicht mitteilen und kann einen Vermerk über das Telefonat anfertigen und diesen zur Akte nehmen. Selbst wenn Sie unschuldig sind, aber Fehler begehen, können Sie verurteilt werden. Das ist negativ für Sie und ein großer Fehler Ihrerseits. Je weniger Fehler Sie begehen, umso besser sind Ihre Erfolgschancen.

6 – Keine Kommunikation mit Behörden Ihrerseits ohne einen Anwalt
Unterlassen Sie jegliche Kommunikation mit irgendeiner Behörde wie Gericht, Staatsanwalt und gegenüber Polizisten. Sie dürfen laut Gesetz Schweigen und sollten von diesem Recht immer Gebrauch machen. Sie möchten nur den Termin zur Vernehmung verschieben? Das macht Ihr Anwalt für Sie. Die Polizei verwickelt Sie sonst in ein Gespräch und fertigt einen Vermerk darüber an. Keine Kommunikation Ihrerseits mit Behörden und Polizisten. Nie.

7 – Fristen einhalten
Ein Vorgehen gegen den Strafbefehl ist nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
möglich, andernfalls erwächst dieser in Rechtskraft und Sie sind dann rechtskräftig verurteilt und das ohne Hauptverhandlung. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, werfen Sie bitte den gelben Briefumschlag nicht weg. Bewahren Sie ihn auf und bringen Sie Ihn mit zu Ihrem Anwalt.

8 – Keine intime Daten weitergeben
Geben Sie niemals Ihre Passwörter oder PIN’s gegenüber Polizeibeamten oder anderen Personen heraus. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Ihr Anwalt wird Ihnen alles direkt am Telefon erklären können und kann schon indirekt per Telefon mit den Polizeibeamten sprechen und damit in die Situation eingreifen. Egal wie eingeschüchtert Sie sind, begehen Sie nicht den Fehler Informationen, Passwörter und PIN’s herauszugeben. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.

9 – Durchsuchung – Beschlagnahme
Falls die Polizei bei Ihnen durchsuchen möchte bleiben Sie ruhig. Keine Beleidigungen oder Konfrontation mit der Polizei. Öffnen Sie die Tür und fragen Sie nach, ob ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Wenn ja, lassen Sie sich den Beschluss zeigen. Sie machen aber keinerlei Angaben und bitten darum sofort Ihren Anwalt anrufen zu dürfen. Das ist Ihr Recht und davon sollten Sie definitiv Gebrauch machen.

10 – Festnahme – Verhaftung
Im Falle einer Festnahme ist es unabdingbar sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Die Staatsanwaltschaft ist nämlich überzeugt, dass der Verhaftete mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen hat. Die Zeit läuft hier gegen Sie. Kontaktieren Sie sofort einen fähigen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht, der über Fachwissen verfügt und Sie bestens verteidigen kann. Bestehen Sie darauf mit einem Anwalt sprechen zu dürfen. Es ist Ihr Recht. Egal was die Polizisten Ihnen erzählen. Sie machen bitte keinerlei Angaben. Ignorieren Sie leere Versprechungen der Polizei, die immer wieder versuchen wird Sie auszutricksen, um an mehr Informationen zu gelangen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht.

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Weitere Informationen zu Verhaltenstipps beim Vorwurf einer Straftat

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren findet der Erst-Kontakt zumeist mit der Polizei statt. Die Polizei kann Sie zu einem Vernehmungstermin vorladen oder Ihnen auch die Möglichkeit geben sich schriftlich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Wichtig ist, dass Sie keinerlei Angaben zur Sache machen. Dies kann in einem späteren Gerichtsverfahren nicht gegen Sie verwendet werden. Teilweises Schweigen kann jedoch in den folgenden Verfahrensabschnitten negative Auswirkungen haben und sich auf die Beweiswürdigung des Gerichtes auswirken.
Überdies Sie sind überhaupt nicht dazu verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Sie müssten im Grunde nicht mal den anberaumten Vernehmungstermin bei der Polizei absagen.
Bitte bedenken Sie, falls Sie den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen, dass die Polizeibeamten darauf geschult sind, Ihnen wichtige Informationen zu entlocken. Die Polizei geht vom Vorliegen einer bestimmten Straftat aus und sucht hierfür nach Anhaltspunkten. Im Zweifel wird man Ihrer entlastenden Aussage nicht wirklich Glauben schenken.
Alles was Sie sagen wird im Nachhinein protokolliert, wobei Sie keinerlei Einfluss darauf haben, wie etwas was Sie gesagt haben aufgeschrieben wird. Angaben, welche im polizeilichen Protokoll festgehalten wurden und die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, können im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr revidiert und Ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.
Nach § 137 StPO steht Ihnen das Recht zu, sich in jeder Lage des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwalts als Verteidiger zu bedienen.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers, so vereinbaren Sie gerne einen Termin unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar!

Durchsuchung

Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter bestimmten Voraussetzungen bei „Gefahr in Verzug“ auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden. Stehen die Durchsuchungsbeamten vor der Tür, kann die Durchsuchung zunächst nicht verhindert werden. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss des Richters zeigen und eine Kopie geben. Fragen Sie freundlich nach, ob Sie zunächst Ihren Anwalt kontaktieren dürfen und ob die Beamten solange mit dem Beginn der Dursuchung zuwarten. Ihnen steht das Recht zu der Maßnahme beizuwohnen sowie einen Zeugen hinzuzuziehen. Bitte nehmen Sie Abstand davon mit den Polizeibeamten zu reden. Machen Sie den Beamten klar, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Bitte bedenken Sie, dass die Polizeibeamten darauf geschult sind, Ihnen wichtige Informationen zu entlocken. Die Polizei geht vom Vorliegen einer bestimmten Straftat aus und sucht hierfür nach Anhaltspunkten. Im Zweifel wird man Ihrer entlastenden Aussage nicht wirklich Glauben schenken. Alles was Sie sagen wird im Nachhinein protokolliert, wobei Sie keinerlei Einfluss darauf haben, wie etwas was Sie gesagt haben aufgeschrieben wird. Angaben, welche im polizeilichen Protokoll festgehalten wurden und die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, können im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht mehr revidiert und Ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.

Betroffene sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, an der Hausdurchsuchung in irgendeiner Form mitzuwirken. Sind im Durchsuchungsbeschluss bestimmte Gegenstände aufgeführt empfiehlt es sich jedoch diese herauszugeben, um die weitere Durchsuchung abzuwenden.

Bei Wohngemeinschaften müssen in dem Dursuchungsbeschluss die konkreten Räumlichkeiten, welche durchsucht werden sollen, benannt werden. Räume Dritter Personen dürfen nicht durchsucht werden.

Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass die Beamten genau dokumentieren, welche Gegenstände beschlagnahmt werden sollen. Im Falle der Beschlagnahme von Gegenständen widersprechen Sie! Durch geeignete Anträge kann der versierte Strafverteidiger in so einem Fall sehr schnell an die Akte gelangen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers, so vereinbaren Sie gerne einen Termin unter den angegebenen Kontaktdaten. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar.

Festnahme / Haftbefehl (europäischer Haftbefehl) / Strafbefehl

Kommt es zu einer Verhaftung, so wird der Beschuldigte schnellstmöglich durch die Polizeibeamten vernommen. Die Aussage hat enorme Relevanz für das weitere Verfahren. Es ist sehr wichtig, dass der Betroffene Sie keinerlei Angaben zur Sache macht. Deshalb sollte seitens der Familie oder der Freunde Kontakt zu einem spezialisierten Strafverteidiger hergestellt werden. Ein versierter Strafverteidiger kann in der Regel sehr schnell herausfinden wohin der Betroffene verbracht wurde und Kontakt zu ihm herstellen. So kann die Vernehmung abgewendet oder falls sie bereits begonnen hat auf den Antrag des Verteidigers hin abgebrochen werden.

Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

Der Betroffene muss bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Anwalt nimmt an diesem Termin teil und versucht Einfluss auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehles zu nehmen. So kann in einem möglichen Verkündungstermin das Vorliegen des dringenden Tatverdachts bzw. des von der Staatsanwaltschaft angenommenen Haftgrundes widerlegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Haftverschonung gegen Auflagen.

Auch wenn der Haftbefehl in Vollzug gesetzt worden ist, stehen dem Betroffenen unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Haftbefehl zur Verfügung. Hierbei sollte der Strafverteidiger entscheiden, welche der zahlreichen Möglichkeiten genutzt werden sollte. Es kommt auf den Einzelfall an, die Strategie sollte sich an Ihrem Verfahren orientieren. Das Einlegen eines falschen Rechtsmittels kann dazu führen, dass der Vollzug der Untersuchungshaft verlängert wird! Daher ist es sehr wichtig, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt mit dem verfahren betraut wird!

Falls Sie befürchten, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wurde, so suchen Sie schnellstmöglich einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Der Verteidiger kann Rücksprache mit den Ermittlungsbehörden halten und auf den Erlass bzw. den Vollzug des Haftbefehls Einfluss nehmen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers, so vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Fachanwaltskanzlei in Berlin. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar!

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

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“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

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