Anwalt Verkehrsrecht – Was ist zu beachten?

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Anwalt Verkehrsrecht – Was ist zu beachten?2018-10-06T19:31:16+02:00

Was muss ich zum Thema Verkehrsrecht wissen? 

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht eines der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.

Wird Ihnen eine Verkehrsdelikt oder eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, so empfehlen wir Ihnen einen Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren. Wir können Sie fachlich bestens beraten und verteidigen Sie auf Ihren Wunsche hin auch gerne vor Gericht und Staatsanwaltschaft.

Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Speziell in Berlin ist das Thema Verkehrsrecht, aufgrund seiner vielen Tücken im Straßenverkehr besonders anspruchsvoll. Das Verkehrsrecht stellt aber laut Anwälten für Verkehrsrecht kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne dar, sondern setzt sich aus folgenden Teilgebieten zusammen:

  • Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall) und Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die zugehörigen Gewährleistungsansprüche).
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote.
  • Verkehrsstrafrecht, üblicherweise als Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 b StGB oder § 315 c StGB), wobei regelmäßig ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
  • Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen)
  • Versicherungsrecht, insbesondere mit Anknüpfungspunkten der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

Unsere Fachanwaltskanzlei deckt viele der genannten Punkte hervorragend ab. Wir haben dafür speziell die hochqualifizierte Fachanwältin Friederike Nouri im Hause, die bereits jahrelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet hat und Sie hervorragend vertreten kann.

Die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten und Straßennutzung gehören im engeren Sinn nicht zum Verkehrsrecht, sondern werden mit dem Oberbegriff „Straßenwegerecht“ zusammengefasst.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung(FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (zum Beispiel Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) aber auch Beliehene (Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind – das bekannteste Beispiel hierfür ist der TÜV) zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf (nichtgewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet.

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Wir verteidigen und beraten Sie bei folgenden Vorwürfen

  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Drogenfund bei Ihnen in der Verkehrskontrolle
  • Rasen in der Innenstadt – Geschwindigkeitsüberschreitung – Tempolimitverstoß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis/Führerschein
  • Rotlichtverstoß
  • Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Handynutzung am Steuer
  • Falsch Parken – Missachtung Halteverbot
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Sicherheitsabstand zu gering
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • MPU Vermeidung
  • MPU Absolvierung
  • Versicherungsrechtliche Fragen (Kasko, KFZ-Haftpflicht und mehr)
  • Ordnungswidrigkeiten – Bußgeld anfechten
  • und weiteres… rufen Sie an und fragen Sie bei uns nach

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert. Wir kennen uns bestens auf beiden Rechtsgebieten aus. Daher können wir Ihnen auch bei sehr komplizierten Fällen und Tatvorwürfen bestens und kompetent helfen, da oftmals Überschneidungen vorliegen, die beide Rechtsgebiete betreffen. Unsere hochqualifizierten Fachanwälte sind immer auf dem neuesten Rechtsstand und bilden sich regelmäßig fort. Fachanwälte können Sie rechtlich kompetenter vertreten, beraten und Sie erfolgreicher verteidigen, da sie einen klaren Fokus auf ein bestimmtes Rechtsgebiet haben.

Was ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wurde von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführt. Rechtsanwälte können diesen Titel erwerben, wenn sie entsprechende fachliche Kenntnisse nach § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) (üblicherweise durch erfolgreiches Bestehen eines sog. Fachanwalts-Lehrgangs) und eine nach § 5 Abs. 1 lit.k FAO vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können. Bearbeitet werden müssen 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei Bereiche der nachfolgenden von 1. bis 4. genannten Bereiche beziehen, davon in jedem dieser Bereiche mindestens 5 Fälle.

Was kostet die Beratung im Bereich Verkehrsrecht?
Die Kosten einer Beratung variieren. Rufen Sie uns an und fragen Sie unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht vorab telefonisch, wie viel die Beratung in Ihrem Fall kosten würde. Falls Sie uns Ihren Fall anvertrauen, greift auch oft die Rechtsschutzversicherung, wenn eine vorhanden ist. Grundsätzlich sind die Kosten aber abhängig von Ihrem Fall und was Ihnen vorgeworfen wird.

Wie kann ich meine Fahrerlaubnis behalten?
Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.

Möchte man Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen? Haben Sie sich was zu Schulden kommen lassen? Wenn ja, danns

Fahren ohne Führerschein?
Beim Lenken eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund ist der dafür erforderliche Führerschein mitzuführen. Zusätzliche Befähigungsnachweise werden zusätzlich benötigt für Fahrten des Militärs, im Rettungstransportwesen, für Gefahrgut- oder Schwertransporte, im Taxi- oder Mietwagengewerbe.

Das Nicht-Mitführen des Führerscheins ist in vielen Ländern eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Das Nicht-Besitzen der geeigneten Fahrerlaubnis kann strenger bestraft werden und ist eine Straftat. Nicht-Besitzen kann darauf beruhen, nie die entsprechenden Prüfungen bestanden zu haben oder den Führerschein entzogen bekommen zu haben. Führerscheine können wegen Verkehrs- oder auch anderen Delikten beschlagnahmt oder sichergestellt werden, wegen starker Alkoholisierung auch unmittelbar abgenommen und nach Ausnüchterung auch wieder ausgehändigt werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Fahrzeug ohne Führerschein-Berechtigung lenkt (der Führerschein darf allerdings vergessen oder verloren sein), verstößt gegen Versicherungsbestimmungen, weshalb die Versicherung ihre Haftpflicht-Leistung vom Lenker zurückfordern oder bei einer Kasko-Versicherung leistungsfrei bleiben kann.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: