Fahrerflucht – Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf wehren?

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Fahrerflucht – Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf wehren?2018-10-06T19:33:28+02:00

Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen – Was muss ich jetzt tun und was sind die Folgen?

Unfallflucht (auch Fahrerflucht) bezeichnet das unerlaubte Entfernen eines Verkehrsteilnehmers vom Unfallort nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall. Damit sind alle Teilnehmer betroffen, auch Augenzeugen.

Ereignet sich ein Unfall im deutschen Straßenverkehr, spielen sich in der Regel zwei verschiedene Szenarien im Kopf des Unfallverursachers ab:

Variante 1 besteht darin, anzuhalten und sich den drohenden Konsequenzen zu stellen. Das zweite hingegen setzt sich aus einem panischen Flüchten vom Unfallort und dem damit verbundenen Vermeiden der Folgen aus dem Verkehrsrecht zusammen.

Dass es sich bei Variante Nummer 2 um Fahrerflucht handelt und diese ebenfalls mit einer Strafe einhergeht, ist dabei wohl den meisten bewusst. Trotzdem entscheiden sich immer wieder Kraftfahrer dafür, einfach mit dem Auto weiterzufahren und so zu tun, als wäre nichts gewesen.

Variante 3 ist das entfernen vom Unfallort, wenn man nichts bemerkt hat, aber dennoch einen Schaden verursacht hat.

Einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs zu hinterlassen, ist ebenfalls Fahrerflucht und strafbar.

Die Unfallflucht ist ein Verkehrsdelikt, das im deutschen Strafrecht in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter der Bezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort normiert ist. Trotz ihrer Platzierung im siebten Abschnitt des besonderen Teils des StGB, der die Delikte gegen die öffentliche Ordnung enthält, dient die Norm dem Schutz privater Vermögensinteressen. Sie sanktioniert Verhalten, das die Feststellung von Informationen über Unfallbeteiligte verhindert, obwohl diese für denjenigen, der durch einen Unfall geschädigt wurde, von Bedeutung sein können.

Die Strafnorm bezweckt – trotz ihrer Platzierung inmitten von Delikten gegen die öffentliche Ordnung – vorrangig den Schutz privater Vermögensinteressen. Hierzu legt sie Personen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, verschiedene Warte- und Auskunftspflichten auf. Dies soll sicherstellen, dass der durch den Unfall Geschädigte die notwendigen Informationen erhält, um seine Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger geltend zu machen. Unter Strafe stellt die Norm daher bestimmte Verhaltensweisen, die die Ermittlung relevanter Informationen über den Hergang eines Verkehrsunfalls verhindern, etwa das frühzeitige Entfernen vom Unfallort.

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Fahrerflucht Strafe

Fahrerflucht StGB

Welche Strafe für Fahrerflucht zu erwarten ist, lässt sich dem Gesetz entnehmen. Fahrerflcuht ist im § 142 StGB normiert und formuliert den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das Strafmaß für Fahrerflucht liegt danach bei einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Mithin handelt es sich bei dem Delikt um ein Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen. Bei letzterem beträgt das Mindestmaß stets eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr. Bei einem Vergehen hingegen liegt der Strafrahmen unterhalb dessen. Da für Fahrerflucht die Strafe auch milder sein kann, handelt es sich um ein Vergehen.

Sofortiger Führerscheinentzug bei Fahrerflucht?

Das kann wohl in den besten Familien passieren: Man baut einen Unfall und erschreckt sich darüber dermaßen, dass man die Flucht ergreift. Ob man nur einen kleinen Blechschaden beim Einparken verursacht hat oder ob sogar Personen verletzt wurden, ist aus strafrechtlicher Sicht erst einmal unerheblich.

Bei der Unfallflucht ist die Schadenshöhe entscheidend für die Frage, ob die Fahrerlaubnis entzogen oder auch ein Fahrverbot verhängt wird. Ein an einem Verkehrsunfall Beteiligter hat eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Geschädigten und anderen Beteiligten. Der Beschuldigte muss die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglichen. Unterlässt er das und verlässt den Tatort hat er mit ernsten Konsequenzen zu rechnen.

Mit Punkten muss man für die Fahrerflucht auf jeden Fall rechnen. Das ist davon abhängig, wie schwer der Unfall war und ob man im Nachhinein Reue vor dem Gericht gezeigt hat. Mit fähigen Fachanwälten für Verkehrsrecht können Sie gegebenenfalls eine Geldauflage erhalten, damit das Verfahren eingestellt wird und nichts weiter passiert. Allein wegen der Fahrerflucht droht also kein Führerscheinentzug, es sei denn man überschreitet mit den Punkten die Grenze der erlaubten Punkten in Flensburg oder der Schaden war klar erkennbar und beträgt mindestens 1.300€. Vielmehr sind es aber die Begleitumstände, die im Zusammenhang mit der Fahrerflucht für den Führerscheinentzug sorgen können. Wie Sie sehen, entscheiden hier Details vor Gericht und die Fähigkeiten Ihres Rechtsanwalts. Bei uns in der Fachanwaltskanzlei sind Sie daher bestens verteidigt, da wir fachlich exzellente Anwälte haben, um Sie bestens zu vertreten.

Alkohol, Drogen oder überhöhte Geschwindigkeit und Drängeln sind oft im Spiel, wenn es zu einem Unfall kommt und anschließend zu einer Unfallflucht des Fahrers. Alle diese Vergehen können im Zusammenhang mit einem Unfall zu einem Führerscheinentzug führen. Nicht selten kommt es dann vor, dass der Unfallfahrer flüchtig ist und versucht, sich vor drohenden Strafen zu entziehen.

Angenommen wenn der Unfall und die Fahrerflucht nicht so schwerwiegend waren, dass dafür der Führerschein entzogen werden muss, kann es dennoch passieren, dass die Fahrerlaubnis weg ist. Denn auch die Unfallursache wird mit Punkten und Geldbußen bestraft.

Wie lange man für die Fahrerflucht und die anderen Vergehen den Führerschein entzogen bekommt, ist Sache des Gerichts. Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen, der Sie vor Gericht bestens verteidigen kann. Eine gute Verteidigung kann nicht nur Ihre Geldbuße senken, sondern auch die Sperrfrist, bis der Führerschein neu beantragt werden kann. Im Zusammenhang mit einer Unfallflucht/Fahrerflucht müssen Sie allerdings damit rechnen, dass vor der neuen Fahrprüfung erst einmal die medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden werden muss.

Unsere Fachanwaltskanzlei in Berlin ist auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert. Wir können Sie ideal und kompetent vor Gericht verteidigen, insbesondere da bei Verkehrsdelikten oft auch Straftaten passieren, die entsprechend richtig vor Behörden und Gericht verteidigt werden müssen. Rufen Sie jetzt bei uns an und vereinbaren Sie einen Termin, wenn Ihnen Fahrerflucht/Unfallflucht vorgeworfen wird. Sagen Sie niemals ohne einen fähigen Anwalt gegenüber Behörden aus. Unsere Kanzlei übernimmt die komplette Kommunikation und weiss exakt was zu tun ist, damit Sie als Beschuldigter bestens verteidigt werden.

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Mandant aus Berlin, 2018

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Mandant aus Berlin, 2018

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