Sind Sie zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Wir verteidigen Sie.
Tatsächlich sind Geschwindigkeitsüberschreitungen der Hauptgrund für Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Jedes Jahr tappen circa drei Millionen Menschen mit überhöhter Geschwindigkeit in die Blitzerfalle. Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist neben der Verkehrsdichte eine grundsätzliche Größe im Straßenverkehr. Davon hängt der Verkehrsfluss, die Fahrzeit, die Unfallgefahr, die Unfallschwere, die Umweltbelastung (Lärm, Abgase und Fahrbahnbelastung), der Kraftstoffverbrauch und die Fahrerbelastung ab.
Während zur Höchstgeschwindigkeit fast überall Regelungen existieren, existieren Mindestgeschwindigkeiten oder Richtgeschwindigkeiten nur in bestimmten Ländern. Eine besondere Gefährdung entsteht durch überhöhte Geschwindigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung), die Ursache für die weitaus meisten Verkehrstoten ist, meist in Verbindung mit zu geringem Sicherheitsabstand. Verkehrsteilnehmer, die mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren, werden umgangssprachlich als Raser bezeichnet.
Nicht selten muss die Geschwindigkeitsüberschreitung teuer bezahlt werden. Neben Bußgeldern drohen Temposündern Punkte im Flensburger Zentralregister und ein möglicherweise monatelanges Fahrverbot. Wann Bußgelder gezahlt werden müssen, in welchen Fällen der Führerschein weg ist und was Sie sonst noch über die beliebteste Ordnungswidrigkeit der Deutschen wissen müssen, können Sie in unserer Kanzlei erfahren. Wenn Sie zu schnell gefahren sind, geblitzt wurden und das ganze eventuell zu Unrecht, dann benötigen sie eine kompetente Fachanwaltskanzlei, die sich mit Verkehrs- und oftmals auch mit Strafrecht hervorragend auskennt. Wir vereinen beide Rechtsgebiete, da es viele Überschneidungen gibt, die bei Verkehrssündern oftmals auch eine Straftat darstellt. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin.
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Geschwindigkeitsüberschreitung Toleranz
Der Toleranzabzug außerhalb geschlossener Ortschaften bzw. der Toleranzabzug im Straßenverkehr beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unterhalb von 100 km/h. Betrug die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h fällt der Toleranzwert höher aus. So werden etwa 3 % der gesamten Geschwindigkeit abgezogen.
Der Wert, der also abgezogen wird ist also nie ein einheitlicher Wert. Er hängt auch immer von dem jeweiligen Messverfahren ab, was als Verkehrsüberwachungsgerät eingesetzt wird. Im Streitfall vor Gericht bestimmt der Richter den Toleranzwert. Der Wert für den Toleranzabzug an sich wird erst einmal von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgesetzt.
Einflussfaktoren der Toleranz?
- Welche Messverfahren wurden eingesetzt?
- Nachtfahrt oder schlechte Sichtverhältnisse
- Messwert ist durch eine Nach-Fahrt der Polizei entstanden (dann werden höhere Fehlertoleranzen angesetzt)
- Ein weiteres Detail bei der Errechnung des Toleranzwertes sind nicht-geeichte Geräte. In diesem Fall werden höhere Toleranzwerte bestimmt. Zusätzlich gilt: Eine Messung ist nur dann gültig wenn alle Fristen zur Eichung der Geräte eingehalten wurden.
- Wegtoleranz muss immer beachtet werden. Das heißt, Geschwindigkeitsmessungen dürfen erst in einem Abstand von 150 bis 200 Meter von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (z.B. Verkehrszeichen) durchgeführt werden.
- Es gibt immer unterschiedliche Toleranzwerte für innerorts, außerorts und auf Autobahnen
- Der Toleranzwert wird nicht vom Tachowert abgezogen, sondern vom Messwert.
Strafe Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts vs. Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Der aktuelle Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Geschwindigkeitsübertretungen, die innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurden. Dabei ist das Bußgeld für zu schnelles Fahren aufgrund der höheren Sicherheitsgefährdung bzw. eines höheren Unfallrisikos innerorts entsprechend höher als außerorts.
- Innerorts beginnen die Bußgelder für Pkw-Fahrer bei 15 Euro und reichen bis zu 680 Euro. Ab einer Grenzüberschreitung von 21 km/h werden Punkte in Flensburg verteilt und ab 31 km/h wird für zu schnelles Fahren ein Fahrverbot verhängt.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten aufgrund der im Vergleich niedrigeren Gefährdung der Verkehrssicherheit entsprechend etwas mildere Strafen. Das Bußgeld beginnt ab 10 Euro und reicht bis zu 600 Euro. Ab einer Grenzüberschreitung von 21 km/h werden Punkte vergeben und ab 41 km/h wird eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem Fahrverbot geahndet.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt als zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h fest – in verkehrsberuhigten Zonen und Spielstraßen sind sogar nur 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 10 km/h, also zum Beispiel bei mehr als 40 km/h in der Tempo-30-Zone, droht ein Bußgeld in Höhe von 15 bis 35 Euro.
Sind Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, müssen Sie nicht nur mit einer deutlich höheren Geldstrafe von bis zu 100 Euro rechnen, Sie kassieren zusätzlich einen Punkt beim Fahreignungsregister in Flensburg.
Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h als erlaubt, sieht der Bußgeldkatalog je nach Höhe der Überschreitung zusätzlich einen mehrwöchigen Verlust der Fahrerlaubnis vor. Damit einher geht ein weiterer Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Geldstrafe von bis zu 680 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hängt von der Art der Straße ab. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren – jedoch nur, sofern nichts anderes ausgeschildert ist. Im Bereich von Zufahrten oder Kreuzungen schreiben entsprechende Verkehrsschilder häufig ein Tempolimit von 70 km/h vor. LKW Fahrer erhalten zudem ebenfalls ein Fahrverbot, wenn Sie nach Toleranzabzug mit mehr als 31km/h zu schnell gefahren sind.
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Zone 30
Die Tempo 30 Zone befindet sich häufig in Wohngebieten. Sie gehört zum Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs. In der Zone 30 dürfen sich Fahrzeuge höchstens mit 30km/h fortbewegen, um in Wohngebieten für Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit zu sorgen. Desweiteren soll dadurch der Autolärm reduziert werden.
Wenn Sie in einer Tempo 30 Zone zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, dann variieren die Strafen basierend darauf wieviel km/h Sie zu schnell gefahren sind. Die Bundesregierung hat in Ihrem Bußgeldkatalog die Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone klar definiert.
Geschwindigkeitsüberschreitung Probezeit
Befinden Sie sich in der Probezeit vom Führerschein und wurden von einem Radargerät bzw. der Polizei geblitzt, heißt das nicht automatisch, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird oder es zu einer Verlängerung Ihrer Probezeit kommt.
Bei 20 km/h zu viel bewegen sich die jungen Autofahrer noch im Bereich der leichten Verkehrsordnungswidrigkeit.
Das bedeutet, dass Sie lediglich ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro erhalten. Es ist natürlich ärgerlich in der Probezeit mit dem Auto geblitzt zu werden, schwerwiegende Folgen hat dies für den Führerschein allerdings nicht.
Problematisch wird es erst, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind. Die Probezeit kann dann auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem folgen die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Das sind Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung
Die zuständige Behörde – in der Regel die Führerscheinzulassungsstelle – einen Führerscheininhaber bereits dazu auffordert, ein Fahrverbot anzutreten und Ihre Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit abzugeben, dann ist es in der Regel schon zu spät. Für Betroffene ist es dann kaum mehr möglich, das Fahrverbot abzuwenden und Sie müssen eine Weile auf Ihren Führerschein verzichten. Um das Fahrverbot zu umgehen, sollten Temposünder deswegen bereits beim Erhalt vom Bußgeldbescheid die entsprechenden Maßnahmen treffen und sich sofort an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden. Unsere Fachanwaltskanzlei in Berlin ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und wir können Sie hervorragend vor Gericht verteidigen. Wir aktivieren auf Ihren Wunsch alle Maßnahmen, damit wir für Sie ein hohe Geldstrafe und einen Führerscheinentzug abwenden. Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.