Haben Sie gegen das Betäubungmittelgesetz verstoßen? Wir verteidigen Sie.
Unter dem Oberbegriff Drogen, Drogenstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht werden im Allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zusammengefasst. Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen nicht hergestellt, nicht in Umlauf gebracht, nicht ein- oder ausgeführt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften werden nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geahndet. Zum Betäubungsmittelstrafrecht gehören sowohl die Straftatbestände, die den Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen (z.B. Besitz, Anbau, Herstellung, sich Verschaffen von Drogen usw.) als auch diejenigen, die auf die Erzielung von Umsatz gerichtet sind (insbes. Handeltreiben oder Einfuhr von Drogen). Beim Betäubungsmittelstrafrecht kommt es teilweise zu Überschneidungen mit dem allgemeinen Strafrecht, da bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit häufig auch die sogenannte Beschaffungskriminalität vorliegen kann. Das Betäubungsmittelstrafrecht ist aufgrund seiner prozessualen Besonderheiten („Kronzeugenregelung“, „Therapie statt Strafe“ etc.) ein äußerst komplexes Rechtsgebiet. Sollte gegen Sie ein Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingeleitet worden sein, sollten Sie stets auf die Erfahrung eines auf diesem Rechtsgebiet spezialisierten Strafverteidigers zurückgreifen.
Die in der Strafverteidigung wichtigsten Betäubungsmittel sind diejenigen natürlichen (z. B. Cannabis, Opium, Kokain, Pilze etc.) oder künstlichen Substanzen (Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy etc.), die in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind.
Die Vorwürfe, die gegen einzelne Beschuldigte erhoben werden reichen vom Besitz von Haschisch oder Marihuannaim Grammbereich bis hin zum gewerbsmäßigen Handeltreiben erheblicher Mengen als Mitglied einer Bande. Auch der Kurier, der gegen Entgelt Rauschgift lediglich transportiert, einführt oder dies versucht, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, treibt Handel und macht sich strafbar.
Kommt es zur einer Verurteilung, so bleibt es oftmals nicht nur bei der Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz. In Betracht kommen auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, das Berufsverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis (Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung). Im Betäubungsmittelrecht sind vom Gesetzgeber zur Abschreckung besonders hohe Strafen vorgesehen, die an die Strafen von Kapitaldelikten heranreichen oder diese sogar übertreffen. Diese Konsequenzen hat der Strafverteidiger bei der Beratung über das Aussageverhalten des Beschuldigten miteinzubeziehen.
Die Ermittlungsbehörden bedienen sich bei Drogendelikten sämtlicher Ermittlungsmethoden und modernster Überwachungstechnik. So kommen Telefonüberwachungen oder Observationen (beispielsweise durch Auswertung der Verbindungsdaten des mitgeführten Mobiltelefons) ebenso in Betracht wie der Einsatz verdeckter Ermittler (Polizeibeamte, die unter einer anderen Identität Kontakt zur Szene aufnehmen) und V-Leuten (Vertrauenspersonen aus der Drogenszene, die nicht zur Polizei gehören).
Unsere Fachanwaltskanzlei für Strafrecht verteidigt seit Jahren auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts und ist bestens mit den Eigenheiten dieser Materie vertraut. Sie berät Sie ausführlich über die Ihnen vorgeworfene Tat und klärt Sie über die Möglichkeiten und Aussichten der Verteidigung auf. Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin.
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Legale Drogen
Legale Drogen sind diejenigen die vom Gesetz her erlaubt sind und gesellschaftlich akzeptiert werden. Hierzu sei gesagt dass der Verkauf von Alkohol an Minderjährige unter 18 Jahre und der Verkauf von Tabak an unter 16 Jährige verboten ist. Der Verkäufer kann nach deinem Ausweis fragen um dein Alter zu prüfen.
Dopingprodukte wie es einige Medikamente sein können, dürfen nur mit ärztlichem Attest ausgehändigt werden.
Andere Substanzen (Gas, Kleber, Lösemittel…) können als Droge missbraucht werden. Auch wenn es nicht vom Gesetzgeber verfolgt wird, richtet es gesundheitlich Schaden an.
Legale Drogen töten mehr Menschen als Heroin oder Crack. Rauchen fordert jährlich zehntausende Tote. Alkohol bringt Hunderttausende in die Klinik. Zudem sind illegale Drogen weiter auf dem Vormarsch. Dieses erschreckende Bild zeichnet der Drogen- und Suchtbericht 2015.
- Tabak ist die Droge, die am meisten Todesopfer fordert – obwohl heute weniger Menschen rauchen, als noch vor einigen Jahrzehnten.
- Immer mehr Frauen kommen wegen Alkoholmissbrauchs in eine Klinik.
- Jede Woche werden neue Legal Highs entdeckt.
Die lebensgefährlichen Risiken von Tabak und Alkohol interessieren viele in Deutschland immer noch nicht.
74.000 Tote durch Alkoholmissbrauch jährlich
Ein Kernproblem bleibt der Alkoholmissbrauch. Denn der zweithäufigste Anlass für einen Klinikaufenthalt sind psychische Störungen durch Alkohol (338.204 Fälle) inklusive akutem Alkoholmissbrauch. An erster Stelle lag die Herzinsuffizienz.
Besonders auffallend: Immer mehr Frauen kommen wegen Alkoholmissbrauchs in eine Klinik. Dem Bericht zufolge nahm ihr Anteil seit dem Jahr 2000 um knapp 40 Prozent zu, der von Männern um 16 Prozent. Einzige positive Entwicklung: Der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen ist leicht zurückgegangen.
Illegale Drogen
Zu Illegalen Drogen gehören in Deutschland u.a.:
- Met-/Amphetamine. Amphetamine (Speed, Glass), Metamphetamine (Crystal Meth) und Ecstasy (MDMA, XTC, Adam oder Cadillac) sind eine Gruppe synthetisch hergestellter Substanzen
- Cannabis und Haschisch
- Designer Drogen
- Liquid Ecstasy
- Halluzinogene
- Heroin
- Kokain
- Schnüffelstoffe
Illegale Drogen verursachen oft rauscherzeugende Substanzen (Rauschdrogen, Rauschmittel oder Rauschgifte). Dabei handelt es sich um psychotrope Stoffe und ihre Zubereitungen, die im zentralen Nervensystem eine bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkung hervorrufen können. Der Mischkonsum ist besonders gefährlich.
Speziell in Kombination mit Verkehrsdelikten, wo es einen Unfall unter Drogen/Alkoholeinfluss (schlimmstenfalls mit Todesfolge) gegeben hat, kann das rechtlich weitreichende Folgen für einen Beschuldigten haben.
Wird Ihnen eine Drogenstraftat vorgeworfen? Liegt sogar bereits eine Anzeige vor oder wurden Sie gerade frisch von der Polizei in einer Verkehrskontrolle kontrolliert und Sie hatten Drogen dabei? Wenn ja, rufen Sie uns sofort an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Fachanwaltskanzlei. Wir leiten sofort alle Gegenmaßnahmen ein, damit Sie Ihren Führerschein behalten können und Sie best möglichst vor Gericht und Staatsanwaltschaft verteidigt werden.