Sexting – Wie sich gegen diesen Vorwurf wehren können

Sexting – Wie sich gegen diesen Vorwurf wehren können2018-10-06T19:51:51+02:00

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Sexting in Berlin und Deutschland

Sexting ist die private Kommunikation über sexuelle Themen per mobile Messaging. Im engeren Sinn handelt es sich um Dirty Talk zur gegenseitigen Erregung. Seit Verfügbarkeit der Multimedia Messaging Services (MMS) und Instant-Messagern wie WhatsApp kann damit auch der Versand von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers über Instant-Messaging-Anwendungen durch mobile Endgeräte verbunden sein. Das aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum stammende Kofferwort setzt sich aus Sex und texting (engl. „simsen, SMS schreiben“) zusammen. Im Deutschen wird das Wort hauptsächlich für das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen per Smartphone oder Internet verwendet.

 

Verbreitung

Sexting wird vor allem von Teenagern und jungen Erwachsenen praktiziert. Laut einer US-amerikanischen Studie der National Campaign to Prevent Teen and Unplanned Pregnancy (NCPTUP) von 2008 haben 20 Prozent der 13- bis 19-Jährigen und 59 Prozent der 20- bis 26-Jährigen bereits Sextings versendet. 48 Prozent der Jugendlichen und 64 Prozent der jungen Erwachsenen haben Sexting-MMS empfangen.

Eine englische Studie für die National Society for the Prevention of Cruelty to Children geht von einer hohen Dunkelziffer in England aus und fand je nach Alter und Definition der Jugendlichen von Sexting einen Anteil von 15 Prozent bis 40 Prozent unter jungen Menschen. Die Studie zeigte auch, dass der Großteil der weiblichen Jugendlichen von den männlichen Jugendlichen unter Druck gesetzt wird, eigene Bilder zur Verfügung zu stellen. Eine Erhebung unter Schweizer Jugendlichen (JAMES-Studie, 2012) ergab, dass nur 6 Prozent der Befragten erotische Medien von sich selbst versenden. 2012 lancierte die Schweizer Stiftung Pro Juventute eine Aufklärungskampagne gegen Sexting.

Eine 2017 in Österreich durchgeführte Studie von SaferInternet Österreich ergab eine hohe Verbreitung von Sexting unter Jugendlichen (14–18 Jahre):

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Sexting, also das Verschicken von Nacktbildern, unter Jugendlichen weit verbreitet ist. Fast die Hälfte der befragten Jugendlichen kennen jemanden, der bereits Nacktbilder an andere geschickt hat. Jeder Dritte hat selbst schon einmal Nacktbilder oder Videos erhalten. Für viele Jugendliche (31%) ist es völlig normal, dass man in einer Beziehung Nacktbilder – meist via WhatsApp – an seinen Freund oder seine Freundin schickt. Jeder zehnte Jugendliche kennt sogar die Nacktbilder der besten Freundin oder des besten Freundes.“

Die meisten Jugendlichen nutzen die Messenger-App WhatsApp für Sexting, danach folgen, weit abgeschlagen, Facebook, Skype, Snapchat, also Instant-Messaging-Anwendungen für Smartphones und Tablets, oder aber per E-Mail. Die mit Snapchat verschickten Fotos sollen nur eine bestimmte Anzahl an Sekunden sichtbar sein und sich dann selbst zerstören. Es ist jedoch mit relativ einfachen Mitteln möglich, versendete Dateien innerhalb der Ordnerstruktur des genutzten Gerätes zu finden und wiederherzustellen.

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Rechtslage

Das Verbreiten und der Besitz von erotischem Bildmaterial Minderjähriger (Kinderpornografie) ist in den meisten Ländern verboten.

 

Situation in Deutschland

In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen einen Verstoß gegen § 184b oder § 184c des StGB begründen. Während laut Ersterem sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten sind, lässt §184c im Fall sexueller Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 eine Straffreiheit zu für den Fall, dass das fragliche jugendpornografische Material „ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen“ hergestellt wurde. Da jedoch insbesondere der §184c erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit hat, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung diese neue Norm auf die Problematik des „Sexting“ anwenden wird.

Während die Betreiber von Sexting dieses als „High-Tech-Flirt“ ansehen, weisen Kritiker auf die Gefahren der missbräuchlichen Verbreitung dieser Fotos, z. B. über soziale Netzwerke im Internet hin.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: