Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung2018-10-06T14:17:19+02:00

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Werden Sie der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung beschuldigt? Ist es zu dem eine falsche Beschuldigung der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung? Wenn ja, rufen Sie uns sofort an und vereinbaren Sie in unserer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einen Termin. Die Gründe für solche Beschuldigungen aus Opfersicht können vielschichtig sein. Eine Trennung, die Scheidung, Eifersucht, finanzielle Motive oder manchmal auch Missverständnisse zwischen Personen nach einer gemeinsamen Nacht.

Liegt Ihnen ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft vor, spielen aber vorerst die vermeintlichen Gründe der Anschuldigung keine Rolle mehr. Das Ermittlungsverfahren wurde damit schon eingeleitet und sämtliche Handlungen Ihrerseits wie sie damit umgehen, haben ab jetzt eine sehr wichtige Rolle, um Ihre Unschuld zu beweisen. Sie müssen sich nun rechtfertigen und das definitiv mit professioneller rechtlicher Unterstützung an Ihrer Seite, damit der Vorwurf des vermeintlichen Opfers vor einem Gericht nicht bestätigt werden kann und Sie keine Freiheitsstrafe erhalten. Sie sollten niemals alleine ohne einen Strafrechtsanwalt mit bester Expertise auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts eine Aussage tätigen. Sie verschlechtern damit nur Ihre Erfolgsaussichten, da alles was Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Richter aussagen gegen Sie verwendet werden kann. Schweigen Sie bis Sie professionelle rechtlichen Rat an Ihrer Seite vorweisen können. Sie als Beschuldigter wissen nämlich nicht welche strafrechtlichen Aspekte und Handlungen beachtet werden müssen und wie man vor Gericht argumentiert, damit Sie erfolgreich vor Gericht und einem Richter Ihre Unschuld beweisen können. Zu behaupten, dass man ja nichts getan hätte und man damit unschuldig ist, funktioniert vor Gericht und Staatsanwaltschaft nicht. Es droht Ihnen eine Freiheitsstrafe sobald die Strafanzeige eingegangen, Sie Post zu einer Vorladung bei der Polizei erhalten haben und wenn tatsächlich Sexualkontakt vorgelegen hat. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns umgehend an. Der Vorwurf der Vergewaltigung ist laut StGB (Strafgesetzbuch) mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe versehen. Vereinbaren Sie bei uns in der Kanzlei einen Termin und schildern Sie uns Ihren Fall. Das erste Gespräch ist dabei kostenlos und Sie können im nachhinein entscheiden, ob Sie unsere renommierte und erfahrene Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet an Ihrer Seite wünschen, um erfolgreich gegen falsche Beschuldigungen der sexuellen Nötigung verteidigt zu werden.

Was bedeutet Sexuelle Nötigung?
Die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung ist im deutschen Strafrecht laut StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat, die sich gegen die sexuellen Selbstbestimmung des Opfers richtet. Sie ist in §177 StGB geregelt und bildet mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung in §177 Absatz 6 Nr.1, der einen besonders schweren Fall darstellt, einen Einheitstatbestand dar. Was nichts anderes bedeutet, dass beides unter dem gleichen Gesetz im StGB geregelt ist, da die Handlungen sehr ähnlich sind. Das Gesetz wurde 2016 reformiert und ist 2017 in Kraft getreten. Der Straftatbestand der sexuellen Nötigung wurde verschärft und somit drohen Ihnen als Beschuldigter nicht nur höhere Strafen, sondern Sie müssen noch nicht einmal etwas getan haben. Es reicht schon aus, wenn beim Vorwurf allein die Absicht vorgelegen hat, eine Person (Opfer) sexuell zu nötigen oder zu vergewaltigen. Auch wenn dieser Punkt sehr umstritten unter Strafverteidigern ist und zum Teil auch zu hitzigen Diskussionen in den Medien führt, weil man das schwer klar beweisen kann, haben Sie jetzt als Beschuldigter die Pflicht sich professionell gegenüber der Staatsanwaltschaft und des Gerichts zu äußern. Und ihre Aussagen sollten ausschließlich mit Begleitung eines erfahrenen Strafverteidigers auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts getätigt werden. Die Gründe hierfür haben wir weiter oben bereits erwähnt. Die Konsequenzen für ihr privates Leben können nämlich bei einer Verurteilung verheerende Folgen haben. Welche Strafen (laut StGB) drohen, haben wir weiter unten aufgelistet. Um Ihre Zukunft und Ihre Freiheit zu verteidigen und zu sichern, empfehlen wir Ihnen uns sofort telefonisch zu kontaktieren, damit wir alle rechtlichen Maßnahmen einleiten können, um Sie erfolgreich vor Gericht zu verteidigen und den Vorwurf der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung erfolgreich abzuweisen.

1000+

Fälle
bearbeitet

100+

5 Sterne
Bewertungen

10+

Jahre gemeinsame
Erfahrung

Flexible
Zahlungsoptionen

24/7

Erreichbar
& Mandantensupport

Sexuelle Nötigung laut StGB (Strafgesetzbuch)

Die strafbaren Handlungen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung sind in § 177 StGB normiert und dargelegt. Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person (Opfer). Die sexuelle Selbstbestimmung einer Person steht dabei ganz klar im Vordergrund. Das Einwirken gegen die sexuelle Bestimmung einer Person ohne Ihr klares Einverständnis, kann tiefgreifende Folgen haben, wenn es zu einem Gerichtsverfahren und anschließend zu einer Verurteilung kommt.

Sexuelle Nötigung Beispiele

Beispiele der sexuellen Nötigung sind unter anderem:

Berührungen Ihrer Hand an einer anderen Person, z.B. zwischen die Beine, an den Po oder am Gesicht. Dabei reicht schon der leichteste Kontakt aus oder wenn Ihrerseits nur die Absicht besteht es gegenüber dem vermeintlichen Opfer anzuwenden. Also beim Vorwurf reicht es vollkommen laut StGB (Strafgesetzbuch) aus, wenn keine Berührung zwischen Täter und Opfer zustande kam, sondern nur der Wille bestand es zu tun. Weitere Beispiele der sexuellen Nötigung sind fotografieren eines Kindes mit gespreizten Beinen ohne Unterhose, nachgeahmte Pentrationsbewegungen, das Spielen an der Brustwarze und natürlich der Griff unter die Kleidung des Opfers.

Der besonders schwere Fall ist unter anderem gegeben, wenn das vermeintliche Opfer keinen gemeinsamen Beischlaf gewünscht hat und es dennoch durch Gewaltanwendung und Erniedrigung dazu gekommen ist. Das StGB sieht bei diesem Vorwurf drastische Freiheitsstrafen vor, da es einer Vergewaltigung zugeordnet werden kann.

Sexuelle Nötigung – Strafe bei Verurteilung vor Gericht

Die Häufigkeit der Strafen und Verurteilungen bei Straftaten wie der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung steigen Jahr für Jahr in Deutschland an. Wir möchten an dieser Stelle klar darauf hinweisen, dass sich die unten stehenden Strafen nur auf sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung beziehen. Wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass auch eine Körperverletzung, Raub oder weitere Straftaten in Verbindung zu dieser Straftat und weiteren relevanten Handlungen stehen, können die Strafen noch höher ausfallen.

Sexuelle Nötigung Strafe:

  • Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren
  • Eintrag für 10 Jahre in Führungszeugnis
  • Geldstrafe und Schmerzensgeld
  • Arbeitsplatzverlust
  • Wohnungsverlust bei schwerwiegenden Fällen
  • Kündigung des Kredites durch Ihre Bank
  • Soziale Isolation durch Freunde, Familie und “Nachbarschaftsgeflüster”

Was genau soll ein Beschuldigter tun?

Der Unterschied zwischen Sexueller Nötigung und Vergewaltigung

Der Unterschied zwischen einer Sexuellen Nötigung und einer Vergewaltigung ist, dass bei einer Vergewaltigung der mutmaßliche Beschuldigte mit einem Körperteil in den Körper bzw in eine Körperöffnung des angeblichen Opfers gedrungen ist.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: