Sexualstrafrecht und was Sie beim Vorwurf eines Sexualdeliktes beachten müssen
Werden Sie zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt? Wenn ja, dann setzen Sie von Anfang an auf eine Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht. Wir ergreifen sofort alle Maßnahmen, um Ihre Unschuld zu beweisen. Unsere langjährige Erfahrung und bewiesene Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet werden Ihnen helfen, damit wir für Sie das beste Ergebnis erzielen. Nutzen Sie die Vorteile von einer Frau verteidigt zu werden, speziell auf diesem Rechtsgebiet.
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Wir verteidigen Sie und Ihre Zukunft bei folgenden Anschuldigungen
- Sexuelle Nötigung
- Kinderpornographie
- Sexuelle Vergewaltigung
- Jugendpornographie
- Sexueller Missbrauch
- Exhibitionistische Handlungen
- Sexueller Übergriff
- Erregung öffentlichen Ärgernisses
- Sexuelle Belästigung
- Sexting und illegale Bild- und Videoaufnahmen
- Jugendschutzdelikte
- und weitere Sexualdelikte
Liegt Ihnen eine polizeiliche Vorladung oder gar eine Anklage wegen einer Sexualstraftat vor? Wenn ja, dann sind Sie nicht allein. Tausende Menschen werden jedes Jahr einer Sexualstraftat beschuldigt. Die Konsequenzen können verheerend sein. Bei einem Schuldspruch steht der Verlust ihres Arbeitsplatzes, Ihrer Kreditwürdigkeit oder gar Ihrer Wohnung auf dem Spiel. Das ist ein sehr tiefer Eingriff in ihr Leben, der nicht unterschätzt werden darf.
Wenn Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, benötigen Sie professionelle rechtliche Unterstützung von einer Fachanwältin für Strafrecht mit Schwerpunkt auf das Sexualstrafrecht, die bereits zahlreiche Beschuldigte in Ihrer Situation erfolgreich verteidigt hat. Sie sind auf die Hilfe einer kämpferischen, ehrlichen und kompetenten Strafverteidigerin angewiesen. Fachanwältin Galina Rolnik kann Ihnen helfen. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation ohne Ihnen Versprechungen zu machen, die man nicht einhalten kann oder die schlicht falsch sind. Das erste Gespräch in der Kanzlei ist kostenlos und Sie können anschließend selber entscheiden, ob Sie die professionelle Unterstützung unserer Kanzlei in Anspruch nehmen möchten.
Menschen werden jeden Tag einer Sexualstraftat beschuldigt. Viele davon zu Unrecht. Setzen Sie Ihre Freiheit und Zukunft nicht aufs Spiel. Falsche Anschuldigungen passieren aus vielerlei Gründen, z.B. Eifersucht, Scheidungen, Trennungen, Sorgerechtsstreitigkeiten und einige Gründen mehr. Wir raten dringend davon ab ohne Anwalt bei der Polizei auszusagen oder mit dem Gericht zu sprechen. Alles was Sie ohne Anwalt gegenüber der Polizei und dem Gericht aussagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Sie dürfen nur Ihrem Anwalt vertrauen, sonst niemanden. Sprechen Sie auch nicht mit Freunden oder anderen Personen. Es ist sehr wichtig, dass Sie in dieser Situation Ruhe bewahren und einen kompetenten Anwalt kontaktieren, der sich auf diesem Rechtsgebiet hervorragend auskennt.
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und insbesondere auf Sexualstraftaten spezialisiert und das ist unsere Stärke. Wir kennen uns bestens auf diesem Gebiet aus und wissen exakt was zu tun ist, um Ihnen sofort helfen zu können. Spezialisierte Anwälte können Sie rechtlich kompetenter vertreten und Sie erfolgreicher verteidigen, da sie einen klaren Fokus auf ein bestimmtes Rechtsgebiet haben. Vertrauen Sie uns. Wir glauben an Sie und verteidigen Sie bestmöglichst, um jede Anschuldigung erfolgreich von Ihnen abzuweisen. Ihre Freiheit und Zukunft sind das Wichtigste für uns.
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
- Erstklassige Vorbereitung: Wir bereiten jeden Fall individuell und strategisch klug für Sie vor.
- Expertise & Verhandlungsgeschick: Wir sind jede Woche vor Gericht und wissen daher exakt wie wir vorgehen müssen.
- Erfahrung: langjährige Berufserfahrung und mehr als 100 positive Bewertungen sprechen für sich.
- Fachkompetenz: Wir bilden uns regelmäßig fort und sind immer auf dem neuesten rechtlichen Stand.
- Flexible Zahlungsoptionen: Wir bieten faire und transparente Zahlungsmöglichkeiten an.
- Starkes Netzwerk: In Berlin arbeiten wir bei komplexen Fällen oft mit anderen renommierten Kanzleien zusammen, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.
Werden Sie beschuldigt eine Sexualstraftat begangen zu haben?
- Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserer Kanzlei am Kurfürstendamm
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Warum kann eine Frau Sie besser vor Gericht bei Sexualdelikten verteidigen?
Vor Gericht und der Staatsanwaltschaft muss man neben Kompetenz und Fachwissen des StGB, vor allem clever und authentisch sein. Insbesondere wenn der Beschuldigte ein Mann ist und das vermeintliche Opfer eine Frau, kann Sie eine starke kompetente Frau oftmals erfolgreicher verteidigen. Eine weiblicher Anwalt kann die Gegenseite authentischer befragen als es die meisten männlichen Kollegen können, ohne das man gleich Sexismus Vorwürfen ausgesetzt wird. Bestimmte intime Fragen, die für viele männliche Kollegen vor Gericht zum Teil tabu sind, kann ein weiblicher Anwalt glaubwürdiger stellen ohne Risiken ausgesetzt zu sein oder unseriös gegenüber dem Gericht zu erscheinen. Eine Anwältin kann da einfach anders herangehen als männliche Kollegen. Eine Strafverteidigerin kann gegenüber dem vermeintlichen Opfer vor Gericht besser auf intime Fragen eingehen und ist gleichzeitig deutlich authentischer, speziell wenn angeblicher Geschlechtsverkehr oder ähnliches vorgefallen sein soll. Es ist daher oft zum Vorteil eines Beschuldigten vor der Justiz bei Sexualdelikten von einer kompetenten Frau verteidigt zu werden, die Erfahrung und Fachwissen auf dem Rechtsgebiet Sexualstrafrecht vorweisen kann.
Strafmaß – Was droht Ihnen bei einer Verurteilung?
- Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren (über 80% aller Verurteilungen sind Freiheitsstrafen)
- Führungszeugnis: Eintrag für bis zu 10 Jahre oder länger
- Jobverlust: insbesondere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Wohnungsverlust: bei schwerwiegenden Fällen ist dies oft der Fall
- Geldstrafe
- Kreditverlust: Kündigung des Kredites durch die Bank
- Soziale Isolation durch Medien, Freunde und “Nachbarschaftsgeflüster”
Wie ein Richter am Ende urteilt hängt auch immer stark u.a. vom Abhängigkeitsverhältnis von Opfer (speziell Minderjährige und Schutzbefohlene) und Täter ab. Sie können sich aber sicher sein, dass speziell bei Sexualstrafrecht die Fähigkeiten und die Erfahrung Ihres Anwalts eine extrem große Rolle spielen. Ein auf diesem Gebiet unerfahrener Anwalt verteidigt Sie ins Gefängnis und ein kompetenter erfahrener Anwalt bewahrt für Sie Ihre Freiheit. Wir können Ihnen aus Erfahrung sagen, dass in Deutschland nur eine handvoll Strafverteidiger existieren, die auf diesem Rechtsgebiet tatsächlich hervorragende Arbeit leisten können. Informieren Sie sich daher gründlich vorab, bevor Sie später Ihren Anwalt wechseln müssen oder sogar unnötig schwerwiegend verurteilt werden.
Neues Sexualstrafrecht
Im Jahr 2017 wurde das Sexualstrafrecht reformiert. Die Reform verschärfte einige Passagen im Strafgesetzbuch (StGB). Speziell geht es um die Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland. Im Klartext bedeutet dies folgendes: für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffes kommt es jetzt nicht mehr darauf an, ob der Täter dem Opfer (speziell Minderjährige und Schutzbefohlene) mit Gewalt gedroht hat oder ob Gewalt angewandt wurde. Und vor allem kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die betroffene Person gegen den sexuellen Übergriff oder der Vergewaltigung körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist jetzt auch, dass die sexuelle Handlung nicht gewollt war und dass das für den Täter auch erkennbar war. Beispielsweise, weil das vermeintliche Opfer wiederholt Geschlechtsverkehr verneint hat oder bei der Ausführung geweint hat.
Wann verjährt eine Sexualstraftat?
Eine Verjährung ist immer abhängig vom Straftatbestand. Eine Verjährung liegt je nach Tatbestand zwischen 5 – 20 Jahren, oftmals auch länger. Hängt oft vom einzelnen Fall ab. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Schutzbefohlenen und Missbrauch von Kindern liegt normalerweise bei 20 Jahren. Exhibitionistische Handlungen dagegen verjähren früher.
Welche Delikte fallen genau unter den Begriff Sexualstrafrecht?
Die Liste der Delikte die unter das neue Sexualstrafrecht fallen ist lang. Sexuelle Nötigung, Sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Minderjährige / unter 18 Jährige), Verbreitung pornographischer Schriften, Zuhälterei und viele weitere Delikte. Eine ausführliche Liste aller Sexualdelikte finden Sie bald auf unserer Webseite.
Was ist eine Akteneinsicht und wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren wird eingeleitet, sobald eine Person Sie einer Straftat beschuldigt und bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Die Polizei nimmt in Ihrem Bericht alle Informationen vom vermeintlichen Opfer auf, die für die Anzeige relevant sind und diese wird in einer Akte abgelegt. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie einen Strafverteidiger. Da alles was in diesem Bericht steht direkt einem Staatsanwalt vorgelegt wird. Sie können die Einsicht in diese amtliche Ermittlungsakte über Ihren Verteidiger beantragen und so die Auskunft über die tatsächlichen Vorwürfe erhalten. Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer wird aber hier oftmals nicht korrekt dargestellt, da natürlich die Aussage des Opfers nur in der Akte dargelegt wird und noch nicht die des Beschuldigten.
Verhaltenstipps bei Erhalt einer Strafanzeige
Sehen sich hier unsere ausführlichen Verhaltenstipps an. Sie sind konform mit dem StGB (Strafgesetzbuch) und der deutschen Justiz. Wir haben zusätzlich ein Formular bereitgestellt, dass Sie weiterleiten oder direkt für sich ausdrucken können. Ganz wichtig bei Sexualstrafrecht: sprechen Sie nicht ohne zuvor einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht gesprochen zu haben, mit der Polizei oder einem Gericht. Machen Sie keine Aussagen. Laut StPO und der deutschen Justiz ist es Ihr Recht die Aussage zu verweigern. Bei Sexualdelikten reicht nicht nur ein Anwalt für Strafrecht aus. Dieses Rechtsgebiet ist sehr komplex und daher benötigen Sie einen Strafverteidiger, der nicht nur das StGB hervorragend kennt, sondern speziell auch das Sexualstrafrecht beherrscht. Hier kommt es vor allem auch auf Erfahrung an. Für Fachanwältin Galina Rolnik ist dies gegeben. Es ist Ihr Spezialgebiet seit Ihrer Anwaltszulassung im Jahr 2011.
Selbst wenn Sie per Post eine Vorladung von der Polizei erhalten, gehen Sie selber nicht zur Vorladung hin und machen Sie keine Angaben. Das ist einer der größten Fehler den Sie begehen können. Wir übernehmen die Kommunikation für Sie und wissen hier genau was zu tun ist. Lassen Sie sich auch nicht auf Forderungen und Tricks der Polizei ein, dass wenn Sie sofort aussagen und sich gegenüber der Justiz und Behörden äußern, es Ihnen zum Vorteil ausgelegt wird. Das entspricht nicht der Wahrheit und schadet in allen Hinsichten nur Ihnen und Ihrem Fall. Die einzige Person die ein Urteil fällen kann, ist ein Richter und kein Polizeibeamter. Ob der Straftatbestand einer Sexualstraftat überhaupt erfüllt ist, insbesondere wenn kein Geschlechtsverkehr oder keine Belästigung vorgefallen sind, wäre ohnehin vorab zu prüfen. Je klüger Sie von Anfang an handeln, umso höher sind Ihre Erfolgsaussichten, dass Sie keine Freiheits- und Geldstrafe erhalten, sondern freigesprochen werden oder ein mildes Gerichtsurteil erhalten.
Allgemeine Informationen zu Sexualstrafrecht in der heutigen Gesellschaft
Die Rolle der Frau wird heute vom Gesetzgeber komplett anders gehandhabt als in der Vergangenheit. Gehörte Sexismus früher oftmals zum Alltag einer Frau, so hat sie heute deutlich mehr Möglichkeiten sich dagegen zu Wehr zu setzen. Es ist ja auch sehr offensichtlich, dass eine Frau in der heutigen Gesellschaft eine andere Position einnimmt als zum Beispiel in den 50er Jahren. Wurde Sexismus früher kaum beachtet, da die Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Mann und Frau früher ganz andere waren als heutzutage, so sind heutzutage eine Belästigung, Geschlechtsverkehr und andere Delikte, die im Zusammenhang mit dem Sexualstrafrecht stehen oder stehen können, wesentlich problematischer für Beschuldigte als in der Vergangenheit. Die Justiz und der Gesetzgeber haben sich angepasst und entsprechend das StGB mit den Jahren weiterentwickelt und verschärft. Die Frau von heute steht oftmals voll im Berufsleben und genießt Freiheiten, die Ihr früher aufgrund der Abhängigkeitsverhältnisse zum Mann verschlossen blieben. Was an sich vollkommen positiv zu bewerten ist.
Umso bedauerlicher ist es aber, dass tatsächlich viele Frauen, sowohl jung und alt, zu Unrecht einen Mann beschuldigen sich sexuell an Ihr vergangen zu haben. Zu oft spielen ganz andere Gründe und Motive eine wichtige Rolle weshalb es zu einer Strafanzeige gekommen ist. Eifersucht, Trennungen, finanzielle Anreize und viele weitere ähnliche Gründe sind am Ende oftmals der ausschlaggebende Punkt. Im Abschlussbericht der Reformkomission, der 2017 an Heiko Maas übergeben worden ist, werden viele Punkte des Abschlussberichts unter Berliner Strafverteidigern intensiv diskutiert. Viele Neuerungen im StGB (Strafgesetzbuch) sind schwierig nachzuvollziehen und nicht klar geregelt. Für unschuldig Beschuldigte ganz klar zum Nachteil, da Beschuldigte erst beweisen müssen, dass Sie unschuldig sind und aus einer passiven Situation handeln. Umso wichtiger ist es, dass Beschuldigte aus rechtlicher Perspektive eine erfolgreiche Anwaltskanzlei mit bestem Fachwissen über dieses Rechtsgebiet (Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht) mit der Verteidigung beauftragen. Denke Sie daran, dass ein schlechter Anwalt Sie in Gefängnis verteidigen kann, ohne das Sie es direkt bemerken und ein fachlich kompetenter Anwalt Ihre Freiheit und Zukunft sichert.