Eine Vorladung wird meist von der Polizei verschickt, kann aber auch vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft kommen. Ziel ist die Klärung eines Sachverhaltes, wobei Sie als Beschuldigter gehört werden können. Was zutrifft, geht aus dem Schreiben hervor.
Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht Folge leisten, auch eine Absage ist nicht zwingend. Es ist aber sehr ratsam, umgehend einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der sich auf dem Rechtsgebiet des Tatvorwurfs was Ihnen vorgeworfen wird, bestens auskennt. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit Behörden.
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Warum sollte man einer Vorladung nicht unbedingt folgen?
Per Gesetz haben Sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen. Das Schweigerecht sollten Sie auch definitiv in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen ist das von Vorteil, da Sie so keine unbedachten Äußerungen machen können und es auch nicht zu einer Fehldeutung Ihres Auftretens kommen kann. Je weniger Fehler Sie begehen, umso besser stehen Ihre Chancen, dass Sie vor Gericht erfolgreich verteidigt werden können. Je mehr Fehler Sie von Anfang an begehen, umso geringer sind die Möglichkeiten eines spezialisierten Anwalts, noch Wege der Verteidigung vor Gericht zu finden. Daher sollten Sie niemals ohne einen Anwalt gegenüber Dritten und Behörden Äußerungen tätigen. Kontaktieren Sie uns und wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit Behörden und leiten alle Maßnahmen ein, damit Sie erfolgreich vor Gericht vertreten werden.
Hinzu kommt, dass Sie zu diesem Zeitpunkt, wenn Sie die Vorladung erhalten haben und noch keine Akteneinsicht erhalten haben, fast immer schlechter informiert sind als Ihr Gegenüber. Erst wenn Sie beziehungsweise Ihr Anwalt Akteneinsicht erhalten haben, also wissen, wem was zur Last gelegt wird, sind eigene Erklärungen zielführend. Vorher nicht.
Was passiert, wenn Sie die Teilnahme an der Vorladung verweigern?
In den meisten Fällen passiert erst einmal nichts, gerade wenn ein anwaltliches Schreiben die Ablehnung bekräftigt. Die Polizei ist zwar durchaus berechtigt, Sie in Ihrer Wohnung oder an der Arbeitsstelle aufzusuchen, wird dies aber nur selten nutzen. Schließlich ist es aufgrund des anwaltlichen Rats ohnehin unwahrscheinlich, dass Sie sich auf eine Aussage einlassen.
Vorladungen vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft ist im Regelfall Folge zu leisten. Die Richter werden in ihrem Schreiben jedoch deutlich machen, warum die Vorladung erfolgt und ob Sie tatsächlich persönlich erscheinen müssen. Eine anwaltliche Vertretung ist, so nicht ohnehin vorgeschrieben, immer empfohlen.
Was soll ich als Beschuldigter tun, wenn eine Vorladung bei der Polizei vorliegt?
Sofort einen Anwalt kontaktieren, der auf Ihren Fall spezialisiert ist und Sie fachlich kompetent beraten und verteidigen kann
Keine Aussage gegenüber Dritten, Polizei und Behörden. Die Kommunikation übernimmt Ihr Anwalt. Sie sagen bitte nicht aus und gehen nicht zum Termin.
Akteneinsicht: Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht. In der Akte steht genau drin, was Ihnen vorgeworfen wird. Ihr Anwalt sollte anschließend alle Maßnahmen einleiten, um Sie erfolgreich vor Gericht und Staatsanwalt zu verteidigen.
Desweiteren empfehlen wir Ihnen sehr, dass Sie unsere Verhaltenstipps bei einem Vorwurf der Straftat folgen. Hier geht es zu unseren Verhaltenstipps. Sie können auch direkt bei uns anrufen und einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei vereinbaren. Wenn Sie es wünsche, übernehmen wir Ihren Fall und aktivieren sofort alle Maßnahmen, um Sie fachlich bestens vor Gericht zu vertreten, damit das Verfahren eingestellt wird oder Sie freigesprochen werden.